Taxitarife werden per Gesetz in der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Mühlheim am Main nach § 2 Bereitstellen von Taxen vorgeschrieben.
Das Beförderungsentgelt setzt sich unabhängig von der Zahl der zu befördernden Personen aus dem Grundpreis, dem Entgelt für die Gefahrene Wegstrecke ( Kilometerpreis), Wartepreis und den Zuschlägen zusammen.
Die Taxitarife sind durch den Magistrat der Stadt Mühlheim am Main wie folgt festgesetzt:
Grundpreis | € 4,00 |
Fahrpreis pro Kilometer | € 1,90 |
Wartezeit pro Stunde (einschließlich verkehrsbedingte Wartezeiten) | € 33,00 |
Die Schalteinheit des Fahrpreises beträgt für jede angefangene Teilstrecke 0,10 €.
Die Schalteinheit für die Wartezeit beträgt für jede angefangene Zeiteinheit 0,10 €.
Die Pflichtwartezeit beträgt 30 Minuten.